1. Grundlagen, Geltungsbereich
    1. Das Medienhaus Oberpfalz erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich, etwa in Form eines Angebotes, vereinbart wurden.
    1. Von diesen AGBs abweichende AGBs des Kunden erkennt das Medienhaus Oberpfalz  in keinem Fall auch nur auszugsweise an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsschluss und -beendigung, Widerruf und Rücktritt
    1. Das Medienhaus Oberpfalz ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach mündlicher, telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung auch per E-Mail durch den Kunden anzunehmen. 
    1. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch das Medienhaus Oberpfalz oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. 
    1. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und das Medienhaus Oberpfalz  das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende kündigen. 
    1. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist unter Berücksichtigung der in Ziff. 2.3 geregelten Frist möglich. 
    1. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für das Medienhaus Oberpfalz  insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien, bzw. diese AGBs verstößt. 
    1. Im Falle einer von das Medienhaus Oberpfalz  ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist das Medienhaus Oberpfalz  berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass das Medienhaus Oberpfalz  überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger als dieser Betrag ist. 
    1. Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. 
  3. Preise und Zahlung / Zahlungsverzug
    1. Unseren Angeboten liegt grundsätzlich ein durchschnittlicher Aufwand zu Grunde. Sollten durch den Kunden ungewöhnliche Abweichungen vom durchschnittlichen Aufwand entstehen, ist das Medienhaus Oberpfalz nicht an abgegebene Angebote gebunden bzw. berechtigt, den Zusatzaufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abzurechnen. 
    1. Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin (auch aus Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat) nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung vom Medienhaus Oberpfalz entweder mit Nutzung durch den Kunden oder 2 Wochen nach dem verlangten Abnahmetermin als abgenommen. 
    1. Das Medienhaus Oberpfalz  ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
    1. Alle Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall berechnet das Medienhaus Oberpfalz  Zinsen in Höhe von mindestens fünfzehn Prozent jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Mahngebühr beträgt immer mindestens 15 Euro. 
    1. Bei Zahlungsverzug ist das Medienhaus Oberpfalz  jederzeit berechtigt die Leistungen ohne vorherige Ankündigung einzustellen. 
    1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von das Medienhaus Oberpfalz . Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann das Medienhaus Oberpfalz , unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. 
    1. Kommt der Kunde bei Webdesign Leistungen mit den Zahlungen in Verzug, ist das Medienhaus Oberpfalz  berechtigt, die Internetpräsenz vom Server, auch vom Server des Kunden, zu löschen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
    1. Die Rechte an der Programmierung einer Website, dem Layout, wesentlichen Bestandteilen des Layouts und den durch das Medienhaus Oberpfalz  gelieferten Inhalten wie z.B. Bildern, Texten und Videos gehen grundsätzlich erst nach der kompletten Bezahlung auf den Kunden über. Wurde die Bezahlung innerhalb eines Wartungsvertrages vereinbart, gehen die Rechte erst nach Ablauf des Vertrages und der vollständigen Bezahlung aller monatlichen Raten auf den Kunden über. Bei Standard Design Lösungen gehen die Designrechte grundsätzlich nicht auf den Kunden über. 
    1. Bei Consultingleistungen erfolgt die Abrechnung nach Tagessätzen. Vorbereitungsaufwände und Reisezeiten werden voll, Reisekosten nach Beleg abgerechnet. 

Das Medienhaus Oberpfalz  ist berechtigt für abgeschlossene Projektabschnitte monatliche Teilrechnungen zu stellen. Rechnungsmonierungen müssen grundsätzlich bis spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

  • Haftung
    • Für Schäden haftet das Medienhaus Oberpfalz  nur dann, wenn das Medienhaus Oberpfalz  oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von das Medienhaus Oberpfalz  auf solche typischen Schäden begrenzt, die für das Medienhaus Oberpfalz  zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. 
    • Die Haftung bei allen Leistungen, insbesondere auch Beratungsleistungen ist begrenzt auf die Höhe des Honoraranspruchs. Jede weitere Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
  • Schulungen
    • Das Unternehmen das Medienhaus Oberpfalz bietet Seminare ausschließlich auf den nachfolgenden Geschäftsbedingungen basierend an. Abweichungen davon sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
    • Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website des Medienhaus Oberpfalz , per Telefon, Fax oder Postweg. Es werden nur Anmeldungen, die bis sechs Arbeitstage vor Seminarbeginn eingehen, berücksichtigt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit der Rechnung. Die Rechnung ist vor Seminarbeginn zu begleichen.
    • Es besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zu einem Seminar bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn kostenlos zu stornieren. Bei einer Stornierung bis zu sieben Tage vor Beginn werden 50% des Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt. Wird eine Seminaranmeldung zu einem späteren Zeitpunkt storniert oder erscheint der Seminarteilnehmer nicht, so wird die gesamte Teilnehmergebühr einbehalten. Es ist möglich, statt des angemeldeten Teilnehmers eine Vertretung zu senden. Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail, Fax oder Postweg zu erfolgen. Bei Absage des Seminars durch das Medienhaus Oberpfalz  aufgrund nicht beeinflussbarer Gründe bzw. höherer Gewalt erstatten wir den vollen Rechnungsbetrag. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
    • Alle durch das Medienhaus Oberpfalz  programmierten Internetpräsenzen werden für die gängigen Browser Microsoft Internetexplorer, Google Chrome, Mozilla Firefox und Apple Safari in der zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Version optimiert erstellt. Das fehlerfreie Funktionieren auf anderen Browsern kann nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und gegen Mehrpreis garantiert werden. 
    • Der Kunde ist für alle Inhalte der durch das Medienhaus Oberpfalz  in seinem Auftrag erstellten Website verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt das Medienhaus Oberpfalz  von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. 
    • das Medienhaus Oberpfalz  ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden im Rahmen der Möglichkeiten auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, ist das Medienhaus Oberpfalz  berechtigt, die Leistungen einzustellen. Das Medienhaus Oberpfalz  wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. 
  • Pflichten des Kunden
    • Der Kunde sichert zu, dass die das Medienhaus Oberpfalz  mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, das Medienhaus Oberpfalz  jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfragen des Medienhaus Oberpfalz  binnen 7 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere: Name und postalische Anschrift des Kunden, Rechtsform des Unternehmens, USt.-Identnummer, Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigter des Unternehmens, Telefonnummer und Telefaxnummer, sowie alle weiteren Daten, die zur Erstellung eines Impressums notwendig sind.
    • Wird die Website nicht über das Medienhaus Oberpfalz  gehostet, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Server den notwendigen Leistungsumfang zur Verfügung stellt. Das Medienhaus Oberpfalz  haftet grundsätzlich nicht für den vollen Leistungsumfang, sollte die Website durch den Kunden gehostet werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, sollten für dynamische Inhalte oder ein Redaktionssystem eine Datenbank oder die Ausführbarkeit von PHP oder Scripts notwendig sein. 
    • Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Anlieferung des vereinbarten Ausgangsmaterials, wie etwa von Bildern und Texten. Erfolgt die Anlieferung nicht im vereinbarten Zeitrahmen, ist das Medienhaus Oberpfalz  berechtigt, das Projekt bis zu 3 Monate zu verschieben, ohne dass der Kunde daraus ein Kündigungsrecht ableiten kann. 
    • Unter ‚Korrekturlauf‘ wird eine zusammenhängende Prozedur verstanden. Alle Korrekturen eines Laufs müssen dem Medienhaus Oberpfalz  gemeinsam zu einer Zeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Schlussbestimmungen
    • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag mit das Medienhaus Oberpfalz  ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Schwandorf. Das Medienhaus Oberpfalz  ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von dem Medienhaus Oberpfalz  auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). 
    • Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.  Stand 10/2015